Lösungen
Wie bereits mehrfach erwähnt, halten wir die rechtzeitige konsequente behördliche Beschlagnahmung aller Tiere für die einzig erfolgversprechende Maßnahme.
Dazu gehört auch die Erteilung eines unbefristetes, auf alle Tierarten bezogenes Tierhalteverbot, damit sich zum Beispiel Katzenhoarder nicht alternativ Kaninchen oder Hunde anschaffen. Zum Komplettprogramm gehört außerdem ein Tierbetreuungsverbot, welches sich auch auf fremde Tiere beziehen muss. Die meisten Tiermessies, die nach einer Wegnahme erneut mit Tieren angetroffen werden behaupten nämlich, die Pferde gehörten dem Freund, die Katzen der Mutter und die Hunde der Oma.
So hielt Herr W. aus Höhengörsdorf 17 Huskys in einer einsturzgefährdeten Feldscheune. Auf unsere Anzeige hin wurden die Tiere beschlagnahmt. Herr W. erhielt ein Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot. Ein Jahr später wurde uns mitgeteilt, dass nun über 20 Husky am Haus der Familie in der Ortsmitte leben würden. Angemeldet auf die Ehepartnerin Frau W. Der ganze Ärger begann von Neuem.
Fall Hohengörsdorf
Video: RBB "zibb": Huskys auf einem verdreckten Grundstück in Hohengörsdorf
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Vorgehensweise ist jedoch eine engmaschige Kontrolle, primär durch das zuständige Veterinäramt und eventuell unterstützend durch Tierschutzvereine oder ortsansässige Helfer.
Schwierig wird die Überwachung, wenn Animal Hoarder in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umziehen und dort als unbeschriebenes Blatt weitermachen. Das ist eine beliebte Methode, die leider auch hervorragend funktioniert, da die deutschen Veterinärämter nicht miteinander vernetzt sind. Wird der Hoarder am neuen Standort wieder durch viele verwahrloste Tiere auffällig, weiß das neu zuständige Veterinäramt nichts von dessen Vergangenheit.
aktion tier hat daher schon seit Langem auf die Notwendigkeit eines bundesweiten, behördeninternen Registers hingewiesen, in dem Animal Hoarder und andere Tierquäler verzeichnet sind. Analog zum 2008 in Kraft getretene Zirkus-Zentralregister. In dieser Datenbank sind Zirkusbetriebe und mobile Tierschauen mit entsprechenden Vermerken zu behördlichen Beanstandungen und Auflagen gespeichert, so dass sich jede Veterinärbehörde vor einer neuerlichen Kontrolle ein Bild von dem zu begutachtenden Zirkus machen kann.
Die Einführung eines bundesweiten Animal Hoarder- und Tierquäler- Zentralregisters hätte den Vorteil, dass sich Veterinärämter darüber informieren könnten, ob neu in ihrem Zuständigkeitsbereich auftretende Tierhalter in der Vergangenheit auffällig geworden und eventuell sogar mit einem Tierhalteverbot belegt sind und dann entsprechend handeln.
Wir freuen uns, dass Bund und Länder nun endlich auch der Meinung sind, dass Tierquälerei mit Hilfe eines Zentralregisters effektiver einzudämmen wäre. Ende 2022 hat der Bundesrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, die entsprechende Rechtsgrundlage für ein Tierquäler- Zentralregister zu schaffen. Wann es kommt und genutzt werden kann, steht allerdings noch nicht fest.